Die Kennzeichnung von Gefahrstoffen besteht aus einer Reihe von Angaben, die auf der Verpackung wiederzugeben sind. Dazu gehören die Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen, die Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) und die Sicherheitsratschläge (S-Sätze). Desinfektionsmittel (Konzentrate) können z. B. folgende Gefahrenmerkmale aufweisen:
C = ätzend, Xi = reizend, Xn = gesundheitsschädlich, F = leichtentzündlich, N = umweltgefährlich.
Arzneimittel, sowie Kosmetika und Medizinprodukte, sind von der Kennzeichnungspflicht nach Gefahrstoffverordnung ausgenommen.