Wassergefährdungsklasse: Die Einstufung erfolgt nach der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) in die WGK 1: schwach wassergefährdend, WGK 2: wassergefährdend, WGK 3: stark wassergefährdend, sowie "nicht wassergefährdende Stoffe". Zubereitungen werden nach der sogenannten Mischungsregelung oder auf Basis von Prüfdaten in ihre WGK eingestuft.
Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt die "Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe" (VAWS).
Desinfektionsmittel rangieren von WGK 1 (Alkohole, Sauerstoffabspalter) über WGK 2 (aldehydische und phenolische Produkte) zu WGK 3 (QAV).