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Europäische Verordnung (EG) Nr. 648/2004 zur Anforderung des vollständigen biologischen Abbaus von anionischen, nichtionischen, kationischen und amphoteren Tensiden. Die Verordnung betrifft Stoffe und Zubereitungen, die für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt sind. Ergänzend für das Inverkehrbringen gilt das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007.