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Stoffe oder Zubereitungen gelten als umweltgefährlich, wenn sie mit den R-Sätzen 50 bis 59 gekennzeichnet werden müssen (z. B. R 51 "Giftig für Wasserorganismen"). Nur in bestimmten Fällen ist zusätzlich das Gefahrensymbol N "Umweltgefährlich" zu verwenden.
R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen
R 51 Giftig für Wasserorganismen
R 52 Schädlich für Wasserorganismen
R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben
R 54 Giftig für Pflanzen
R 55 Giftig für Tiere
R 56 Giftig für Bodenorganismen
R 57 Giftig für Bienen
R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben
R 59 Gefahr für die Ozonschicht