Elemente der Basishygiene

Diese Entscheidung ist individuell zu treffen. Eine Sanierungsbehandlung erfolgt auf ärztliche Anordnung und muss die Gefährdung des Bewohners und die epidemiologische Gesamtsituation abwägen.
Hintergrund:
Bezüglich der Häufigkeit einer MRSA-Sanierung im Krankenhaus gibt es keine Stellungnahme des Robert Koch-Instituts. Wird ein zuvor sanierter Patient z. B. durch einen Heimaufenthalt erneut mit MRSA-Keimen kolonisiert und in die Klinik aufgenommen, muss aufgrund des neuen Umfeldes und der erwarteten Behandlung entschieden werden, ob eine erneute Sanierung erfolgen soll. Die zu erwartende Aufenthaltsdauer im Krankenhaus kann ebenfalls eine Rolle spielen. Bei einem kurzen Aufenthalt ist die Isolierung des Patienten eventuell einfacher umzusetzen, bei längerem Aufenthalt kann eine erfolgreiche Sanierung zumindest zur Aufhebung der Isolierung führen. Hier muss der behandelnde Arzt entscheiden, wann und ob eine erneute Sanierung erfolgen soll.