Glossar

Großhandelserlaubnis

Durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes (§ 52a AMG) benötigen Großhandelsbetriebe, die mit Arzneimitteln – wie Hände- und Haut-Desinfektionsmitteln, Schleimhaut- und Wundantiseptika – handeln, seit 2005 eine Erlaubnis. Diese ist vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen und wird erst nach einer Abnahmeinspektion erteilt.

Wissensdatenbank

Die Erregerdatenbank bietet Informationen zu den häufigsten Krankheitserregern und passenden Desinfektionsempfehlungen. Im Glossar finden Sie wichtige Fachbegriffe rund um das Thema Infektionsschutz. Jetzt suchen!

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