Flächendesinfektion

Was gilt bei behördlich angeordneten Maßnahmen zur Desinfektion?

09.09.2022

Die behördliche Anordnung zur Desinfektion gemäß § 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] stellt einen Ausnahmefall dar und tritt nur im Falle eines konkreten Anlasses und zeitlich begrenzt ein. In diesem Fall müssen Desinfektionsmaßnahmen ergriffen werden, die über die routinemäßige Reinigung und Desinfektion hinausgehen.

RKI-Liste führt geeignete Mittel und Verfahren auf

Um dieser Anordnung Folge zu leisten, müssen Mittel und Verfahren angewendet werden, die sich auch im schwersten anzunehmenden Fall sowie bei unbekannten Erregern eignen [2]. Für diese Mittel und Verfahren bestehen eigene Prüfmethoden mit besonders hohen Anforderungen. Das Robert Koch-Institut (RKI) führt deshalb eine Liste mit Mitteln und Verfahren, die aufgrund der Prüfung als geeignet angesehen werden [3–5]. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert – zuletzt 2017. Neben thermischen Verfahren (z.B. Verbrennen, Kochen, Dampfdesinfektion) und besonderen Verfahren wie der Wäschedesinfektion in der Waschmaschine finden sich in der RKI-Liste beispielsweise auch Angaben zu chemischen Mitteln und Verfahren (z.B. Desinfektionsmitteln für Instrumente, Flächen und Hände) [3–5]. Etliche unserer Produkte, wie Korsolex basic für Instrumente, Bacillol® AF und Dismozon plus für Flächen und Vertreter der Sterillium®-Range für Hände, werden dort ebenfalls genannt.

Zur Routinereinigung dennoch Produkte mit nachgewiesener Wirksamkeit verwenden

Auch wenn an die Routinedesinfektion andere Anforderungen gestellt werden als an die das Vorgehen gemäß § 18 IfSG, sollte darauf geachtet werden, dass auch die routinemäßig verwendeten Produkte nachgewiesene Wirksamkeiten besitzen. Schnell und einfach können Sie z.B. nach Produkten in der IHO-Desinfektionsmittelliste oder in VAH-Liste suchen. Auch HARTMANN bietet Ihnen zahlreiche Produkte an, bei denen Sie sich auf die Wirksamkeitsangaben in den Produktinformationen sowohl zur Routinereinigung als auch im Ausbruchsfall sowie bei einer behördlichen Anordnung nach § 18 IfSG verlassen können.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an Ihren persönlichen HARTMANN Fachberater und Fachberaterinnen vor Ort wenden oder sich an unsere HARTMANN SCIENCE CENTER Expertenberatung wenden.


„Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen*.

*Bitte ebenfalls beiliegendes Merkblatt lesen!“


Pflichttexte:

Sterillium
Sterillium classic pure
Sterillium med
Sterillium Virugard
Sterillium Tissue

Quellen:

  1. https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__18.html (aufgerufen am 09.08.2022)
  2. https://vahonline.de/files/download/vah-mitteilungen/VAH_FAQ_behoerdliche%20Desinfektion%20HM_6_22.pdf
    (aufgerufen am 09.08.2022)
  3. Vorwort zur Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (2017) Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 60: 1270–1273. https://doi.org/10.1007/s00103-017-2633-7
  4. Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren: Stand: 31. Oktober 2017 (2017) Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 60: 1274–1297. https://doi.org/10.1007/s00103-017-2634-6
  5. Robert Koch-Institut (2018) Erratum zu: Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren: Stand 31. Oktober 2017 (17. Ausgabe). Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 61: 1030–1031. https://doi.org/10.1007/s00103-018-2775-2

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