ICPIC 2025

HARTMANN ist auf der 8. International Conference on Prevention & Infection Control (ICPIC) vertreten. Besuchen Sie unser Satellitensymposium, unsere Posterbeiträgen und den Messestand (Stand 08).
Mehr erfahren
14.01.2020
Nein, abgelaufene Desinfektionsmittel müssen durch einen Entsorgungsbetrieb entsorgt werden.
Hintergrund:
Abgelaufene Desinfektionsmittel sind Problemstoffe, die wegen ihres Schadstoffgehalts für Menschen und ihre Umwelt gefährlich werden können. Den Umgang mit diesen Abfällen regeln das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie die entsprechenden Verordnungen. Demnach müssen Desinfektionsmittel durch einen Entsorgungsbetrieb entsorgt werden.