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Nein, abgelaufene Desinfektionsmittel müssen durch einen Entsorgungsbetrieb entsorgt werden.
Hintergrund:
Abgelaufene Desinfektionsmittel sind Problemstoffe, die wegen ihres Schadstoffgehalts für Menschen und ihre Umwelt gefährlich werden können. Den Umgang mit diesen Abfällen regeln das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie die entsprechenden Verordnungen. Demnach müssen Desinfektionsmittel durch einen Entsorgungsbetrieb entsorgt werden.