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Arzneimittelgesetz.
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln. Im AMG werden u.a. Fragen zu den Anforderungen an Arzneimittel, zur Herstellung und Kontrolle, zur Zulassung und Registrierung, zur klinischen Prüfung, zur Sicherung der Qualität, zur Arzneimittelsicherheit, zur Überwachung und zur Haftung für Arzneimittel-Schäden sowie der Herstellerverpflichtungen behandelt.