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Wirksamkeit gegen Bakterien.
Für den Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit werden in-vitro-Tests gefordert (quantitative Suspensionsversuche, in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 1; z. B. EN 13727).
Prüfkeime für das Desinfektionsmittelspektrum "Bakterizidie" sind u. a.: S. aureus, P. aeruginosa, E. coli, E. hirae
Die Prüfmethoden der Europäischen Normen (EN) und der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) zum Nachweis der bakteriziden Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln sind weitgehend identisch.
Je nach Anwendungsbereich (z. B. Instrumente, Flächen etc.) stehen ggf. auch praxisnahe Prüfmethoden zur Verfügung (in den EN bezeichnet als Phase 2/Stufe 2).