Aufbereitung semikritischer Medizinprodukte
Erhalten Sie in diesem Artikel einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben zur Aufbereitung semikritischer Medizinprodukte und den Alternativen zur maschinellen Aufbereitung.
Mehr erfahren
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Bundesoberbehörde, zuständig u. a. für die Zulassung von Arzneimitteln.
Zulassung von Arzneimitteln durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach einer intensiven Nutzen-Risiko-Beurteilung der vom pharmazeutischen Unternehmer einzureichenden Dokumentation zu ihrer Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.