Glossar

Verordnung für Biozidprodukte – worum geht es in der BPR?

Die Biozidproduktrichtlinie ist eine Verordnung der Europäischen Union, (EU) Nr. 528/2012, deren Ziel es ist, den europäischen Biozid-Markt zu vereinheitlichen sowie den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu stärken. Die BPR reguliert nicht nur das Inverkehrbringen und den Verkauf, sondern auch die Anwendung von Bioziden. Im Englischen ist die Abkürzung BPR ebenfalls geläufig, steht dort jedoch für Biocidal Products Regulation.

Seit wann gilt die BPR?

Bereits 2012 wurde der Wortlaut der BPR verabschiedet. Die Verordnung löst die Biozidrichtlinie (98/8/EG) ab, die zuvor das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bioziden in Europa regelte. Am 01. September 2013 trat die BPR in Kraft, jedoch noch nicht vollumfänglich, da eine Übergangsfrist definiert wurde.

Welche Neuerungen enthält die Biozidproduktrichtlinie?

Um das Ziel der Harmonisierung des Biozidmarkets gerecht zu werden, sieht die BPR neue Eckpunkte vor, die bisher nicht vorgesehen waren. Insbesondere die Zulassung in den einzelnen Mitgliedsstaaten wird durch die BPR auf einen einheitlichen Standard angehoben.

Positivliste von zugelassenen Wirkstoffen

Es dürfen ausschließlich Biozidprodukte notifiziert werden, deren Wirkstoffe in der Unionsliste aufgeführt sind. Die Unionsliste wird oft auch als Positivliste bezeichnet. Neue Biozidwirkstoffe werden erst nach ausführlicher und gründlicher Prüfung in die Positivliste aufgenommen. Für sogenannte Altwirkstoffe, die bereits am 14. Mai 2000 als Wirkstoffe in Biozidprodukten in Verkehr waren, gelten Übergangsreglungen. Somit dürfen Biozidprodukte mit Altwirkstoffen in Deutschland bis zur Neu-Bewertung der Stoffe ohne Zulassung weiter vermarktet werden.

In situ-Biozidprodukte und deren Vorläufer

Einige Biozidprodukte werden erst vor Ort, also in situ, für die Verwendung hergestellt. Im Gegensatz zur Biozidrichtlinie (98/8/EG) erfasst die BPR auch in situ-Biozidprodukte sowie deren Vorläufersubstanzen (Precursor). In situ-Biozidprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn sowohl der Wirkstoff, die Precursor-Substanzen sowie deren Kombination notifiziert ist.

EU-weite Zulassung eines Biozidproduktes

Bisher hatte jeder EU-Mitgliedsstaat ein eigenes Verfahren zur Zulassung von Bioziden. Mit dem Inkrafttreten der BPR wird die europaweite Zulassung eines Biozidproduktes vereinfacht. Durch gegenseitige Anerkennung kann die Zulassung in einem Mitgliedsstaat auf die gesamte EU erweitert werden. Alternativ kann auch eine Zulassung auf Unionsebene angestrebt werden, die von allen Mitgliedsstaaten anerkannt wird.

Was sieht die BPR für Desinfektionsmittel vor?

Die BPR unterscheidet zwischen 22 verschiedenen Produktarten, die jeweils unterschiedliche Anwendungsgebiete ausweisen. Abgekürzt werden die Produktarten mit PT (product-types). Für die Desinfektion sind die Produktarten1 bis 5 vorgesehen:

  • PT 1: Menschliche Hygiene
  • PT 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind
  • PT 3: Hygiene im Veterinärbereich
  • PT 4: Lebens- und Futtermittelbereich
  • PT 5: Trinkwasser

Die weiteren Produktarten sind die in die Kategorien Schutzmittel (PT 6 bis PT 13), Schädlingsbekämpfungsmittel (PT 14 bis PT 20) und sonstige Biozidprodukte (PT 21 und PT 22) aufgeteilt.

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