Händehygiene

Schutzhandschuhe

28.04.2022

Schutzhandschuhe sind entweder als Medizinprodukt (MP) oder persönliche Schutzausrüstung (PSA) zugelassen. Auch eine duale Kennzeichnung ist möglich. Als persönliche Schutzausrüstung dienen Schutzhandschuhe dem Personalschutz und müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Persönliche Schutzhandschuhe sollen einen ausreichenden Schutz vor Chemikalien und Mikroorganismen gewährleisten.


PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Die Europäische Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 schreibt Grundlegendes für die Gestaltung und Herstellung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vor, wenn es um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit für Privatanwender wie auch Anwender (Arbeitnehmer) bei der Arbeit geht. Sie unterscheidet zwischen drei verschiedenen Schutzkategorien, denen die Produkte zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zugeordnet werden können.

Risikokategorien von Persönlichen Schutzausrüstungen nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Die Handschuhe/PSA werden entsprechend der Gefahren, gegen die sie schützen, in drei Kategorien eingestuft, um den Anwendern Auskunft über die Schutzfunktion zu vermitteln.

Kategorie I
Bei dieser Schutzausrüstung geht man davon aus, dass der Anwender die Wirkung der Gefahr frühzeitig und selbstständig erkennen kann und die Auswirkungen keine Folgen für die Gesundheit mit sich bringen. Diese Handschuhe bieten daher nur Schutz gegen minimale Risiken.

Kategorie II
Handschuhe dieser Kategorie schützen vor mittleren Risiken. Sie müssen durch eine unabhängige, akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüft und zertifiziert werden und erhalten dadurch ebenfalls die CE-Kennzeichnung.

Kategorie III
Handschuhe dieser Kategorie bieten Schutz vor Risiken, wie z. B. gesundheitsgefährdenden Stoffen und Gemischen sowie schädlichen biologischen Agenzien, die zu schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden führen können. Produkte dieser Kategorie schützen vor Gefahren, bei denen davon ausgegangen werden muss, dass ihre Auswirkungen nicht sofort erkennbar sind. Produkte, die dagegen schützen, müssen ebenfalls von einer akkreditierten Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüft und zertifiziert werden. Des Weiteren wird das Qualitätssicherungssystem des Herstellers regelmäßig kontrolliert. So ist eine einheitliche Produktqualität sicherzustellen. Das Produkt erhält das Kürzel CE mit dem Zusatz der4-stelligen ID-Nummer des Prüfinstituts für die benannte Stelle.

Europäische Norm EN 374

Norm zur Leistungsqualifikation Schutzhandschuhe für gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen.

EN ISO 374-1:2018-10: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken
Die EN ISO 374-1:2018-10 legt fest, welche Anforderungen Schutzhandschuhe in Bezug auf die Permeation, die Penetration und die Degradation erfüllen sollen.

Zudem werden Schutzhandschuhe durch die Norm EN ISO 374-1:2018-10 je nach Leistungsniveau und Anzahl der Chemikalien, vor denen sie schützen, als Typ A, Typ B oder Typ C klassifiziert. Die Liste der Prüfchemikalien wurde von 12 auf 18 erweitert.

Die Typen A, B und C werden durch die Angabe von Buchstaben für die Prüfchemikalien unterhalb der Piktogramme näher differenziert:

Typ A: 6 Buchstaben
Typ B: 3 Buchstaben
Typ C: 0 Buchstaben

EN 374-2:2020-04: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration
Die EN 374-2:2020-04 legt das Prüfverfahren für die Luft- und Wasserdichtigkeitstests fest, um den Widerstand gegen die Penetration von Schutzhandschuhen durch gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen zu bestimmen, also dem Eindringen von Chemikalien/Mikroorganismen in den Handschuh aufgrund von Undichtigkeiten/durchlässigen Stellen.

EN 16523-1:2018-12: Bestimmung des Widerstandes gegen Permeation von Chemikalien
Die EN 374-3:2003 wurde gestrichen und durch die EN 16523-1:2018-12 ersetzt. Die EN 16523-1:2018-12 definiert die Prüfverfahren zur Permeationsbeständigkeit gegen Chemikalien, also dem Bewegungsvorgang einer Chemikalie durch den Werkstoff des Schutzhandschuhs auf molekularer Ebene.

EN ISO 374-4:2020-04: Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien
Laut Norm EN ISO 374-4:2020-04 ist für alle Schutzhandschuhe eine Degradationsprüfung obligatorisch. Die Degradation bezeichnet die Veränderung des Handschuhmaterials in Kontakt mit einer Chemikalie, wie z. B. durch Versprödung, Schrumpfung oder Quellung. Der Widerstand gegen Degradation soll für jede in der Kennzeichnung angegebene Chemikalie durchgeführt werden.

EN ISO 374-5:2017-03: Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen
Die EN ISO 374-5:2017-03 legt die Leistungsanforderungen an Schutzhandschuhe in Bezug auf Risiken durch Mikroorganismen, wie Bakterien, Viren oder Pilzen, fest. Gemäß der Norm müssen Schutzhandschuhe, die vor Viren schützen, zusätzlich einen Penetrationstest gemäß ISO 16604:2004 erfüllen.

Die Kennzeichnung auf der Verpackung von Schutzhandschuhen, die gegen Bakterien und Pilze bzw. gegen Bakterien, Pilze und Viren schützen:

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