Glossar

UVV – jetzt auch BGV

Unfallverhütungsvorschriften stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten die verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Nach dem Sozialgesetzbuch VII § 15 erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Unfallverhütungsvorschriften, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt werden müssen.

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