Entspricht inhaltlich im wesentlichen der europäischen Kosmetik- Richtlinie 76/768/EWG und ergänzt und füllt die Vorschriften des Lebensmittel-Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) über die Begriffsbestimmung und den Verkehr mit Kosmetika aus.
Die KVO enthält Listen von Stoffen, die zum Herstellen und Behandeln von kosmetischen Mitteln nicht verwendet oder die nur beschränkt für bestimmte Anwendungsgebiete und Verwendungsarten gebraucht werden dürfen. Weiterhin enthält die KVO Regelungen u. a. zu Farb- und Konservierungsstoffen, zur Kennzeichnung kosmetischer Mittel und zur Dokumentationspflicht sowie zu Mitteilungs- und Berichtspflichten des Herstellers/Importeurs gegenüber den zuständigen Überwachungsbehörden.