Die Unterbringung von Patienten in Isolierzimmern oder auf Isolierstationen zähltzu den wichtigsten erweiterten Hygienemaßnahmen. Die räumliche Isolierung bietet in bestimmten Risikosituationen –etwa beiInfektionen mitmultiresistenten Erregern–einen höheren Schutz vor der Übertragung auf andere nicht-kolonisierte bzw. nicht-infizierte Patienten. Das gilt insbesondere auch für die Versorgung immunsupprimierter Patienten. Durch Isolierbereichewird ein ausreichend großer räumlicher Abstand zwischen potenziell infektiösen und infektionsgefährdeten Personen gewährleistet. Damit diese Schutzmaßnahme effektiv umgesetzt werden kann, müssen die betreffenden Räume und Stationen eine Reihe definierter Kriterien erfüllen (s. nachfolgende Infografiken) [1]:
Wann dürfen Isolierzimmer betreten werden?
Die 2025 veröffentlichteS1-Leitlinie zur Nachhaltigkeit in der Intensiv- und Notfallmedizin[2] beschreibt außerdem, wie die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Isolierzimmern gestaltet werden sollte. So ist das Betreten durch medizinisches Personal nur bei klarer Indikation vorgesehen. Gleichzeitig betont die Leitlinie, dass isolierte Patienten nicht schlechter versorgt werden dürfen als nicht-isolierte. Tätigkeiten im Zimmer sollten vielmehr gebündelt werden [2].
Worauf sollten sich Kliniken in Zukunft einstelle
Auch das 2024 veröffentlichte Positionspapier des Berufsverbands Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) zur ökologischen Nachhaltigkeit in der Anästhesiologie und Intensivmedizin [3] geht auf das Thema Isolation ein. Darin wird auf die mögliche Zunahme „ungewöhnlicher“ und potenziell pandemischer Infektionskrankheiten hingewiesen, die durch den Klimawandel begünstigt werden könnten. Um auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein, sollten Kliniken ausreichende Isolationsmöglichkeiten bereitstellen und Fachkräfte gezielt im Management solcher Situationen schulen [3].