HARTMANN Symposium beim Freiburger Infektions- und Hygienekongress 2022

Medizinprodukte (engl.: medical devices) sind keine Arzneimittel, sondern Produkte mit medizinscher Zweckbestimmung und dienen ebenfalls im engeren und weiteren Sinne der menschlichen Gesundheit. Was ein Medizinprodukt ist, wird in Artikel 2 des Medizinproduktegesetzes sowie in §3 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) definiert, z. B. Instrumente, Apparate, Geräte, Software, Implantate, ein Reagenz, ein Material oder einen anderen Gegenstand, das dem Hersteller zufolge für den Menschen bestimmt ist.
Auch Mittel, die speziell für die Reinigung, Desinfektion oder Sterilisation von medizinischem Inventar eingesetzt werden, gelten ebenfalls als Medizinprodukte. Da die Medizinprodukte-Aufbereitung hohen Qualitätsanforderungen unterliegt, wird sie durch Gesetze, Verordnungen und Empfehlungen geregelt. Sie umfasst verschiedene Schritte wie z. B. Reinigung, Pflege, Verpackung und Sterilisation und endet mit der dokumentierten Freigabe zur Anwendung. Ziel ist es, technisch intakte und hygienisch einwandfrei aufbereitete Geräte zu gewährleisten.
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